Die Hafenbahn
Allgemeine & Besondere Nutzungsbedingungen
DIE AKTUELLEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN ALS DOWNLOAD:
Allgemeine Nutzungsbedingungen (PDF 84 KB)
Besondere Nutzungsbedingungen (PDF 172 KB)
Anhang 1 Besondere Nutzungsbedingungen (153 KB)
Änderungen der Betriebszeiten des Stellwerks Bahnhof Karlsruhe Rheinhafen ab 01. Juni 2015:
Montag bis Freitag täglich von 04:00 Uhr - 19:00 Uhr
Samstag von 07:00 Uhr - 17:00 Uhr
Wir bitten um Beachtung: Am 24.12. und 31.12. ist das Stellwerk nicht besetzt.
Bei Störungen und in Notfällen behalten wir uns vor, die tägliche Betriebszeit des Stellwerks auf eine Kernzeit von 07:00 Uhr - 17:00 Uhr zu beschränken. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Paul unter Tel. 0721 599-7471 oder per E-mail: paul@rheinhafen.de
Daten & Fakten
- 40,1 km Gleisnetz, Betriebsführung durch die Rheinhäfen Karlsruhe
- Tarifbahnhof: Karlsruhe-Hafen
- Eisenbahngüterverkehr (nur Rheinhafen) in 2017: 1.724.159 t
- 01.07.2007 – Karlsruher Hafengesellschaft übernimmt komplett die Verantwortung für die Hafenbahn im Stadthafen – Vertrag von 1939 außer Kraft
- Leitung Bahnverkehr: Thomas Paul, Tel. 0721 599-7471, paul@rheinhafen.de
Entgeltverzeichnis
ab dem 01.01.2019
A. Entgelte für die Nutzung der Infrastruktur innerhalb eines festgelegten Zeitfensters
1.) 10,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer pro einfahrendem Waggon, unabhängig von der Achszahl und
10,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer pro ausfahrendem Waggon, unabhängig von der Achszahl.
2.) 20,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer pro einfahrendem Triebfahrzeug ohne Lokomotive und
20,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer pro ausfahrendem Triebfahrzeug ohne Lokomotive.
B. Dispositionszuschlag
300,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer
Der Zuschlag wird für die Vergabe von Zeitfenstern im Rahmen der jährlichen Fahrplanerstellung sowie für die Anmeldung von Sonderverkehren erhoben, sofern hierfür von der KVVH GmbH Leistungen erbracht werden.
C. Entgelt für die Vermittlung der Ortskenntnis bei erstmaligen Bedienungsfahrten
Vermittlung der Ortskunde: 500,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer
Näheres unter Ziffer 2.3.3 der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen – Allgemeiner Teil. Über die Vermittlung der Ortskenntnis wird ein Nachweis erstellt.
Lotsentätigkeit: 100,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer
D. Sammlung betrieblicher Vorschriften für den Hafen Karlsruhe inkl. Pläne
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen – Besonderer Teil – Sammlung betrieblicher Vorschriften für das Hafengebiet, inklusive Aktualisierung
50,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer / 1 Exemplar NBS-BT
E. Standgeld
Für das Abstellen von Waggons im Bereich der Hafenbahn wird ab dem 3. Tag nach der Einfahrt ein Standgeld erhoben. Dieses beträgt: 10,00 € zzgl. Umsatzsteuer pro Waggon und angefangenem Kalendertag.
Das Abstellen von Triebfahrzeugen auf öffentlicher Infrastruktur außerhalb der Betriebszeiten ist nur mit der vorherigen Zustimmung der KVVH zulässig.
F. Gültigkeit der Entgelte
Mit der Bekanntgabe eines neuen Entgeltverzeichnisses verliert das vorliegende Entgeltverzeichnis seine Gültigkeit.
Der oben stehende Hafentarif tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Die Geschäftsführung der KVVH GmbH
Vorsitzende des Aufsichtsrates:
Gabriele Luczak-Schwarz
Geschäftsführer:
Michael Homann (Sprecher), Dr. Alexander Pischon, Uwe Konrath, Patricia Erb-Korn
HRB 107865 Mannheim
Wie alles begann
Hafen und Hafenbahn, die beiden gehören einfach zusammen!“ Alexander Schwarzer †, Geschäftsführer des Geschäftsbereichs Rheinhäfen in der Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen-GmbH (KVVH), zeigte sich in der Nacht vom 31. Juli auf den 1. August davon überzeugt, dass ein Hafen notwendig auch für die Gleise in seinem Wirkungsbereich zuständig sein muss. Und ab dieser Nacht sind die Rheinhäfen Karlsruhe auch tatsächlich verantwortlich für das Schienennetz im Stadthafen Karlsruhe, einem der beiden großen Häfen am
Oberrhein.
Wie alles begann, lesen Sie hier.