Hafentarife
1 Ufergeld
1.1 Das Ufergeld beträgt
für Güter der Güterklassen I und II 0,56 EUR je Tonne,
für Güter der Güterklassen III und IV 0,50 EUR je Tonne,
für Güter der Güterklasse V 0,34 EUR je Tonne,
für Güter der Güterklasse VI 0,31 EUR je Tonne
1.2 Das Ufergeld für Sand und Kies (sämtlich unbearbeitet) beträgt 0,16 EUR je Tonne.
Splitt, Bimssand und -kies fallen nicht hierunter.
1.3 Das Ufergeld für Flüssiggas beträgt 0,56 EUR je Tonne.
1.4 Das Ufergeld für Schrott und Abfälle von nicht rostenden Stählen sowie von Ferro- und
Eisenlegierungen beträgt 0,50 EUR je Tonne
2 Hafengeld
2.1 Das Hafengeld beträgt für Wasserfahrzeuge zur Güterbeförderung je Tonne
Tragfähigkeit 0,10 EUR, jedoch mindestens 50,00 EUR.
2.2 Das Hafengeld beträgt für alle anderen Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper je qm
eingenommener Fläche 0,10 EUR, jedoch mindestens 50,00 EUR.
Der obenstehende Hafentarif tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Karlsruhe, Dezember 2010
Die Geschäftsführung
der KVVH GmbH




