Abladetiefen

 

Im Rheinhafen Karlsruhe Pegel Maxau minus 1,40 m

Im Ölhafen Karlsruhe Pegel Maxau minus 1,10 m

Verladestelle Maxau Pegel Maxau minus 1,80 m

Alle Jahre wieder herrscht extremes Niedrigwasser am Rhein. Deshalb taucht vermehrt die Frage auf, was die Schiffe bei welchem Wasserstand eigentlich abladen können. Maßgeblich hierfür ist neben dem aktuellen Wasserstand an den einzelnen Richtpegeln der dort jeweils festgelegte „Gleichwertige Wasserstand (GLW)“. Was sich dahinter verbirgt soll nachstehend erläutert werden.

Vorab eine Feststellung: Pegelstand ist nicht gleich Fahrwassertiefe! Die aktuellen Wasserstände, die über Internet, Videotext oder Sprechpegel (Ortsvorwahl + 19429) abgerufen werden können, beziehen sich immer auf den sog. Pegelnullpunkt, sozusagen den Punkt, an dem die Pegelmesslatte beginnt. Die Höhenlage der Flusssohle in einem nicht staugeregelten Strom ist auch über den jeweiligen Abflussquerschnitt hinweg durch natürliche Gegebenheiten höchst unterschiedlich.

Für die Beurteilung der Fahrwasserverhältnisse gelten die Pegelstände des gleichwertigen Wasserstands (GLW). Gleichwertige Wasserstände sind Wasserstände, die bei als gleichwertig festgelegten Abflüssen längs des Rheins auftreten. Es handelt sich dabei um  Niedrigwasserstände, die im Schnitt an nicht mehr als 20 eisfreien Tagen im Jahr unterschritten werden. Sie werden wegen der natürlichen Strombettveränderungen alle zehn Jahre neu festgesetzt. Zur Zeit gelten die Pegelstände des gleichwertigen Wasserstands von 2002 (GLW 2002).

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ist bestrebt, folgende auf den gleichwertigen Wasserstand bezogene Wassertiefen in der Fahrrinne zu halten bzw. wieder herzustellen:

auf der Strecke unterhalb Köln                                                          2,50 m

von Köln bis Koblenz (km 685,70 bis 592,20)                                   2,50 m

von Koblenz bis St. Goar (km 557,0)                                                2,10 m

oberhalb St. Goar bis Budenheim-Niederwalluf                                  1,90 m

oberhalb Budenheim-Niederwalluf bis Schleuse Iffezheim                   2,10 m.

Quelle: Weska 2005 (Europäischer Schifffahrts- und Hafenkalender).

Die tatsächliche Tiefe der auf eine Breite von 92 m oberhalb und 120 m unterhalb Mannheims vorgehaltenen Fahrrinne ergibt sich somit als Differenz des aktuellen Pegelstands abzüglich des GLW zuzüglich der oben aufgeführten Tiefen (t2 = Pakt - GLW + t1). Ein Rechenbeispiel für den Pegel Karlsruhe-Maxau (GLW 3,60 m) für einen Wasserstand von 4,50 m: t2 = 4,50 m - 3,60 m + 2,10 m = 3,00 m. Oder für den Pegel Kaub (GLW 0,80 m) bei einem Wasserstand von 2,00 m: t2 = 2,00 m - 0,80 m + 1,90 m = 3,10 m.

In der Skizze dargestellt ist eine Situation wie an unserem Maxauer Pegel mit einem unterhalb der Unterkante der Fahrrinne gelegenen Pegelnullpunkt. Die Tiefe der Fahrrinne ist dadurch geringer als der Pegelstand. Dies ist bei den meisten Pegeln, z.B. auch in Kaub, anders. Dort liegen die Pegelnullpunkte oberhalb der Unterkante der vorgehaltenen Fahrrinne, was dazu führt, dass die Tiefe der Fahrrinne größer ist als der Pegelstand (sh. obiges Rechenbeispiel).

Die Fahrrinnentiefe ist nun aber noch nicht die mögliche Abladetiefe. Zur Sicherheit sollte noch eine „Handbreit Wasser unter dem Kiel“ freigehalten werden. In der Regel rechnet man hier mit 30 cm. Auf obige Zahlenbeispiele bezogen ergäben sich somit Abladetiefen von 2,70 m bei 4,50 m am Pegel Maxau bzw. 2,80 m bei 2,00 m am Pegel Kaub.

Unschwer nachzuvollziehen ist, dass vom aktuellen Wasserstand in Maxau folglich 1,80 m abzuziehen, dem in Kaub umgekehrt 0,80 m hinzuzuaddieren sind, um die aktuellen Abladetiefen zu errechnen. Ähnliche Faustformeln sind den Schiffern für alle Richtpegel am Rhein geläufig, sie bemessen danach die Abladung ihrer Schiffe.

Erfahrenen Schiffern sind übrigens die Stellen im Strom bekannt, an dem das natürliche Flussbett größere Tiefen aufweist. Durch geschicktes Steuern über die Breite des Fahrwassers hinweg lassen sich diese ausnutzen und somit ggf. mehr abladen. Das Risiko hierfür liegt aber beim Schiffsführer. Er allein ist verantwortlich für die Abladung seines Schiffes. Insofern wird bei Niedrigwasser (anders als bei Hochwassser) die Schifffahrt auch nicht von Amts wegen eingestellt, sondern kommt irgendwann mangels Fahrwasser schiffsabhängig zum Erliegen. Für die MS Karlsruhe wäre z.B. bei einem Wasserstand von 2,90 m am Pegel Maxau Schluss.

Noch ein Letztes: Im Karlsruher Hafen wird eine um 30 cm tiefere Sohle vorgehalten als auf dem Rhein, hier gilt also die Faustformel “Pegel Maxau minus 1,50 m“ für die mögliche Abladetiefe.

Quelle: Hafen-aktuell 2006 „Der gleichwertige Wasserstand“, Alexander Schwarzer†