A. Entgelte für die Nutzung der Infrastruktur innerhalb eines festgelegten Zeitfensters
7,50 Euro je einfahrendem Waggon und
7,50 Euro je ausfahrendem Waggon
B. Dispositionszuschlag
250,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer
Der Zuschlag wird für die Vergabe von Zeitfenstern im Rahmen der jährlichen Fahrplanerstellung, sowie für die Anmeldung von Sonderverkehren erhoben, sofern hierfür von der KVVH GmbH Leistungen erbracht werden.
C. Entgelt für die Vermittlung der Ortskenntnis bei erstmaligen Bedienungsfahrten
Vermittlung der Ortskunde:
500,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer
Näheres unter Ziffer 2.3.3 der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Allgemeiner Teil -. Über die Vermittlung der Ortskenntnis wird ein Nachweis erstellt.
Lotsentätigkeit:
100,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer
D. Sammlung betrieblicher Vorschriften für den Hafen Karlsruhe inkl. Pläne
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Besonderer Teil - Sammlung betrieblicher Vorschriften für das Hafengebiet, inklusive Aktualisierung
50,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer / 1 Exemplar NBS-BT
E. Standgeld
Für das Abstellen von Waggons im Bereich der Hafenbahn wird ab dem 3. Tag nach der Einfahrt ein Standgeld erhoben. Dieses beträgt:
8,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer pro Waggon und angefangenem Kalendertag
F. Gültigkeit der Entgelte
Mit der Bekanntgabe eines neuen Entgeltverzeichnisses verliert das vorliegende Entgeltverzeichnis seine Gültigkeit.
Das Entgeltverzeichnis tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
Die Geschäftsführung
der KVVH GmbH
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oberbürgermeister Heinz Fenrich
Geschäftsführer:Dipl.rer.pol.Harald Rosemann(Sprecher)
Dr. Walter Casazza, Patricia Erb-Korn
HRB 107865 Mannheim
